Fernmelderechtliche Änderung betreffend neue RDS-PI-Codes

BehördeKommAustria
Datum17.12.2018
KategorieFrequenzen
UnterkategorieRDS-PI Codes
Parteien
Welle 1 Oberösterreich GmbH
GZKOA 1.374/18-003
Die KommAustria hat über Anzeige der Welle 1 Oberösterreich GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 18.12.2017, KOA 1.374/17-010, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern (Beilagen 1 bis 3) beschriebenen Funkanlagen gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 T TKG 2003 dahingehend geändert, dass statt des bisher bestehenden RDS-PI-Codes der RDS-PI-Code „A759“ für sämtliche Funkanlagen vergeben wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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