Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms im Versorgungsgebiet „Radenthein“
Behörde | KommAustria |
Datum | 18.12.2017 |
Kategorie | Zulassungen |
Unterkategorie | Hörfunk analog |
Parteien | Verein Radiofreunde Radenthein |
GZ | KOA 1.215/17-002 |
Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen Übertragungskapazität „RADENTHEIN 3 (Landstrasse 1) 106,2 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet insbesondere die Stadtgemeinde Radenthein im Bezirk Spittal an der Drau sowie die Gemeinde Feld am See in Kärnten im Bezirk Villach-Land, soweit dieses durch die zugeordnete Übertragungskapazität versorgt werden kann.
Der Bescheid ist rechtskräftig.