Ermahnung wegen verspäteter Anzeige einer Eigentumsänderung

BehördeKommAustria
Datum01.08.2018
KategorieRechtsverletzungen
UnterkategorieVerwaltungsstrafverfahren
Parteien
anonymisiert
GZKOA 1.170/18-015
Der Beschuldigte hat als Geschäftsführer und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Regionalradio Tirol GmbH zu verantworten, dass die Regionalradio Tirol GmbH im Zeitraum vom 15.12.2016 bis zum 04.05.2017 eine spätestens am 30.11.2016 erfolgte Änderung in ihren Eigentumsverhältnissen nicht bei der Regulierungsbehörde angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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