Erteilung einer Zulassung zur Veranstaltung von Hörfunk im Versorgungsgebiet Tirol

BehördeKommAustria
Datum18.12.2017
KategorieZulassungen
UnterkategorieHörfunk analog
Parteien
Regionalradio Tirol GmbH
GZKOA 1.170/17-017
Die KommAustria hat der Regionalradio Tirol GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 02.04.2018 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Tirol“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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