Überprüfung des Qualitätssicherungssystem für die Jahre 2017/2018 gemäß § 4a ORF-G
Behörde | KommAustria |
Datum | 11.02.2020 |
Kategorie | Rechtsaufsicht |
Unterkategorie | Sonstiges |
Parteien | Österreichische Rundfunk |
GZ | KOA 11.285/20-002 |
Im Übrigen wurde festgestellt, dass der Österreichische Rundfunk betreffend die Jahre 2017 und 2018 das Verfahren der Überarbeitung des Qualitätssicherungssystems eingehalten hat.
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.