Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage am Standort „EISENSTADT 2 (Föllig Mobilfunkmast)“ sowie Abstrahlung im Gleichwellenbetrieb
Behörde | KommAustria |
Datum | 11.09.2020 |
Kategorie | Frequenzen |
Unterkategorie | fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung |
Parteien | Radio Austria GmbH |
GZ | KOA 1.012/20-044 |
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.