Ausbau einer bundesweiten Zulassung

BehördeKommAustria
Datum05.08.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Radio Austria GmbH
GZKOA 1.012/20-035
Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Austria GmbH die durch den Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 04.06.2020, KOA 1.012/20-026, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung nunmehr auch die Übertragungskapazität

61.a. „PERNEGG (Funkmast) 90,8 MHz“,
61.b. „FROHNLEITEN 2 (A1-Mobilfunkmast) 90,8 MHz“ und
61.c. „GRATKORN (Forstviertel) 90,8 MHz“

umfasst, wobei die Beilagen 61.a bis 61.c einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bilden.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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