Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „EISENSTADT 2 (Föllig Mobilfunkmast) 102,5 MHz“

BehördeKommAustria
Datum15.06.2020
KategorieFrequenzen
UnterkategorieVersuchsabstrahlungen
Parteien
Radio Austria GmbH
GZKOA 1.012/20-029
Die KommAustria hat der Radio Austria GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2a und § 83 Abs. 1 TKG 2003 für den Zeitraum von 22.06.2020 bis 25.06.2020 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „EISENSTADT 2 (Föllig Mobilfunkmast) 102,5 MHz“ nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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