Ausbau einer bundesweiten Zulassung

BehördeKommAustria
Datum14.05.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Radio Austria GmbH
GZKOA 1.012/20-021
Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Austria GmbH die durch den Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 06.12.2019, KOA 1.012/19-059, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung für das durch die in den Beilagen 1 bis 51 beschriebenen Übertragungskapazitäten, somit nunmehr auch durch die Übertragungskapazität

51.a. „FELDKIRCH 2 (Auf der Egg) 106,8 MHz“ und
51.b. „BLUDENZ 3 (Muttersberg) 106,8 MHz“

versorgte Gebiet, erteilt wurde, wobei die Beilagen 51.a und 51.b einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bilden.

Der Bescheid wurde mit dem Berichtigungsbescheid vom 18.05.2020, KOA 1.012/20-022, berichtigt.

Die Bescheide sind rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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