Ausbau einer bundesweiten Zulassung
Behörde | KommAustria |
Datum | 10.10.2019 |
Kategorie | Frequenzen |
Unterkategorie | fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung |
Parteien | Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH |
GZ | KOA 1.012/19-045 |
49. „WAIDHOFEN YB 6 (Eben) 105,8 MHz“
versorgte Gebiet erteilt wird, wobei die Beilage 49. einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.