Ausbau einer bundesweiten Zulassung

BehördeKommAustria
Datum10.10.2019
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH
GZKOA 1.012/19-045
Die KommAustria hat auf Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH die durch den Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 07.08.2019, KOA 1.012/19-043, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung für das durch die in den Beilagen 1 bis 49 beschriebenen Übertragungskapazitäten, somit nunmehr auch durch die Übertragungskapazität

49. „WAIDHOFEN YB 6 (Eben) 105,8 MHz“

versorgte Gebiet erteilt wird, wobei die Beilage 49. einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Downloads