Abweisung einer Beschwerde gegen die Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH

BehördeKommAustria
Datum09.08.2019
KategorieRechtsverletzungen
UnterkategorieBeschwerden
Parteien
KRONEHIT Radio BetriebsgmbH., Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH
GZKOA 1.012/19-042
Die KommAustria hat die Beschwerde der KRONEHIT Radiobetriebs GmbH. gegen die Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH vom 05.04.2019 gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie §§ 28 Abs. 2, 28a Abs. 1 iVm § 28b Abs. 2 letzter Satz PrR-G abgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

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