Fernmelderechtliche Änderung betreffend die Übertragungskapazität "YBBS DONAU 3 (Blindenmarkt) 104,3 MHz"

BehördeKommAustria
Datum05.08.2019
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH
GZKOA 1.012/19-040
Die KommAustria hat auf Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „YBBS DONAU 3 (Blindenmarkt) 104,3 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte fernmeldetechnische Änderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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