Zuordnung von geänderten RDS-PI-Codes

BehördeKommAustria
Datum05.08.2019
KategorieFrequenzen
UnterkategorieRDS-PI Codes
Parteien
Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH
GZKOA 1.012/19-039
Die KommAustria hat auf Antrag der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH die mit Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, insofern geändert mit Bescheid der KommAustria vom 14.06.2019, KOA 1.012/19-026, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern Nr. 1 bis 48 beschriebenen Funkanlagen gemäß § 74 Abs. 1 iVm §§ 81 Abs. 1 und 84 Abs. 1 Z 3 und Abs. 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass ein geänderter überregionaler RDS-PI-Code sowie geänderte lokale RDS-PI-Codes nach Bundesländern wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich vergeben werden.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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