Änderung der Eigentumsverhältnisse der Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH

BehördeKommAustria
Datum09.08.2019
KategorieRechtsaufsicht
UnterkategorieÄnderung der Eigentumsverhältnisse
Parteien
Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH
GZKOA 1.012/19-036
Die KommAustria hat aufgrund des Antrags der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass nach Abtretung von 100 % der sich im Eigentum der Alpha Medien GmbH für Wirtschaftskommunikation befindlichen Anteile an der Antenne „Österreich“ und Medieninnvationen GmbH an die AÖM Beteiligungs GmbH & Co KG weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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