Fernmelderechtliche Änderung betreffend die Übertragungskapazität " KLAGENFURT 3 (Pyramidenkogel) 107,1 MHz

BehördeKommAustria
Datum27.05.2019
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Antenne "Österreich" und Medieninnovationen GmbH
GZKOA 1.012/19-019
Die KommAustria hat der Antenne „Österreich“ und Medieninnovationen GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 1 und Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 20.02.2019, KOA 1.012/19-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „KLAGENFURT 3 (Pyramidenkogel) 107,1 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Standortänderung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes (Beilage 1) bewilligt wird.
Der Name der Übertragungskapazität lautet nunmehr „PRITSCHITZ (Mobilfunk) 107,1 MHz“.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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