Bewilligung der Änderung der Funkanalage Vöcklabruck (Hongar) 87,9 MHz

BehördeKommAustria
Datum26.04.2019
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
GZKOA 1.011/19-010
Die KommAustria hat auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. vom 18.12.2018 gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 die durch den Bescheid der KommAustria vom 19.08.2014, KOA 1.011/14-014, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk betreffend die verfahrensgegenständliche Funkanlage dahingehend geändert, dass die darin enthaltene Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der folgenden Funkanlage nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes gilt:

• Funkstelle VOECKLABRUCK 2 (Kronberg) 87,9 MHz

Das beiliegende geänderte technische Anlageblatt bildet einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Downloads