Ausbau der bundesweiten Zulassung

BehördeKommAustria
Datum10.01.2018
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
GZKOA 1.011/17-075
Auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. vom 27.03.2017 wurde die durch den Bescheid der KommAustria vom 19.08.2014, KOA 1.011/14-014, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 13.12.2017, KOA 1.011/17-072, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung in dem durch die in den Beilagen 1-22, 24-90, 92-113 und 115-167 beschriebenen Übertragungskapazitäten, nunmehr somit auch in dem durch die Übertragungskapazität

167 Funkstelle SCHALLER, Standort Oberegg, Frequenz 97,7 MHz (im Folgenden: „SCHALLER (Oberegg) 97,7 MHz“)

versorgten Gebiet, erteilt wurde, wobei die Beilage 167 einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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