Fernmelderechtliche Änderung betreffend die Übertragungskapazität VILS, Standort Betriebsstelle EWR, 105,5 MHz

BehördeKommAustria
Datum13.12.2017
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
KRONEHIT Radio BetriebsgmbH
GZKOA 1.011/17-072
Auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. vom 31.07.2017 wird die durch den Bescheid der KommAustria vom 19.08.2014, KOA 1.011/14-014, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 18.10.2017, KOA 1.011/17-063, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung in dem durch die in den Beilagen 1-22, 24-90, 92-113 und 115-166 beschriebenen Übertragungskapazitäten, nunmehr auch in dem durch die Übertragungskapazität

  • Funkstelle VILS, Standort Betriebsstelle EWR, Frequenz 105,5 MHz

versorgten Gebiet, erteilt wird, wobei diese Beilage einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet.

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