Ausbau der bundesweiten Zulassung

BehördeKommAustria
Datum09.02.2017
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
GZKOA 1.011/17-001
Auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. vom 01.12.2016 wurde die durch den Bescheid der KommAustria vom 19.08.2014, KOA 1.011/14-014, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 29.12.2016, KOA 1.011/16-062, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung in dem durch die in den Beilagen 1-22, 24-113 und 115-159 beschriebenen Übertragungskapazitäten, nunmehr somit auch in dem durch die Übertragungskapazität 159 Funkstelle REICHENAU RAX, Standort Raxalpe, Frequenz 102,3 MHz (im Folgenden: „REICHENAU RAX (Raxalpe) 102,3 MHz“) versorgten Gebiet, erteilt wird, wobei die Beilage 159 einen Bestandteil des Spruchs dieses Bescheides bildet.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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