Fernmelderechtliche Änderung betreffend die Übertragungskapazität "ALBERSCHWENDE (Rotach) 103,4 MHz"

BehördeKommAustria
Datum01.09.2016
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
GZKOA 1.011/16-052
Auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. vom 20.07.2016 wird die durch den Bescheid der KommAustria vom 19.08.2014, KOA 1.011/14-014, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 23.08.2016, KOA 1.011/16-051, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privatem terrestrischem Hörfunk gemäß § 10 Abs. 1 Z 3 und Abs. 2 iVm § 12 Abs. 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003, in ihrem Spruchpunkt 1. dahingehend geändert, dass diese Zulassung in dem durch die in den Beilagen 1-22, 24-113 und 115-158 beschriebenen Übertragungskapazitäten, nunmehr somit auch in dem durch die Übertragungskapazität 158 Funkstelle ALBERSCHWENDE, Standort Rotach, Frequenz 103,4 MHz versorgten Gebiet, erteilt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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