Versuchsbetrieb zu Testzwecken für die Übertragungskapazität "MICHAELBEUERN NUSSDORF (Oberlielon) 103,3 MHz"

BehördeKommAustria
Datum17.03.2016
KategorieFrequenzen
UnterkategorieVersuchsabstrahlungen
Parteien
KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
GZKOA 1.011/16-027
Gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz 2003 wurde der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. für den Zeitraum von 30.03.2016, 00:00 Uhr, bis 31.03.2016, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage
MICHAELBEUERN NUSSDORF (Oberlielon) 103,3 MHz, zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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