Fernmelderechtliche Änderung betreffend die Übertragungskapazität "LAUFFEN (Eck) 107,9 MHz"

BehördeKommAustria
Datum23.02.2016
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
GZKOA 1.011/16-014
Auf Antrag der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. wurde gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 und 5 Telekommunikationsgesetz 2003 die durch den Bescheid der KommAustria vom 19.08.2014, KOA 1.011/14-014, der Antragstellerin erteilte Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk, betreffend die Funkanlage Funkstelle BAD ISCHL, Standort Katrin, Frequenz 107,9 MHz, dahingehend geändert, dass die darin enthaltene Bewilligung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes gilt

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Der Bescheid wurde durch den rechtskräftigen Bescheid der KommAustria vom 24.02.2016, KOA 1.011/16-017, berichtigt.

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