Erteilung einer Bewilligung zur Durchführung von Versuchsabstrahlungen

BehördeKommAustria
Datum11.11.2015
KategorieFrequenzen
UnterkategorieVersuchsabstrahlungen
Parteien
KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
GZKOA 1.011/15-029
Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2 TKG 2003 für den Zeitraum von 18.11.2015, 00:00 Uhr, bis 20.11.2015, 24:00 Uhr, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "LUSTENAU (Dammstraße) 90,0 MHz" zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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