Zulassung zur Veranstaltung eines bundesweiten privaten terrestrischen Hörfunkprogramms (aktualisiert am 17.09.2014)

BehördeKommAustria
Datum19.08.2014
KategorieZulassungen
UnterkategorieHörfunk analog
Parteien
KRONEHIT Radio BetriebsgmbH.
GZKOA 1.011/14-014
Der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. wurde gemäß § 3 Abs. 1 und 2 und § 5 iVm § 13 Abs. 1 Z 1 und § 28d Abs. 3 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 17.12.2014 die Zulassung zur Veranstaltung von bundesweitem privaten terrestrischen Hörfunk in den durch die in den Beilagen 1-148 beschriebenen Übertragungskapazitäten erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

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