FAQ - Medientransparenz
Frage: | Muss ich bei Leermeldungen wegen Unterschreitens der Grenze von 5.000,- Euro all jene Medien, in denen Werbeaufträge unterhalb dieser Grenze durchgeführt worden sind, gesondert bekannt geben? |
Antwort: | Nein. Sie können nur eine einzige Leermeldung pro Bereich (Kooperationen bzw. Förderungen) abgeben. Mit dieser Leermeldung erklären Sie, dass entweder überhaupt keine Aufträge an Medieninhaber erteilt wurden oder dass zwar Aufträge erteilt wurden, diese aber die Bagatellgrenze nicht überschreiten. In Bezug auf welche Medien derartige Aufträge erteilt wurden, müssen Sie nicht gesondert bekannt geben. |