FAQ - Medientransparenz

Welche Fristen sind einzuhalten?

Alle Meldungen (auch die Leermeldungen) müssen innerhalb von zwei Wochen ab dem Ende eines Quartals für das vorangegangene Quartal erfolgen. Wenn ein Rechtsträger innerhalb dieser Fristen keine Meldung abgibt, wird ihm von der KommAustria eine Nachfrist von vier Wochen gesetzt.