FAQ - Medientransparenz
Frage: | Was ist bekanntzugeben, wenn die Bagatellgrenze überschritten wurde? |
Antwort: | Bekanntzugeben sind – anders als im Fall der Meldung nach § 2 – der Name des Förderungsempfängers (Medieninhabers) und die Gesamthöhe der innerhalb des Quartals zugesagten Förderungen. Der Name des geförderten Mediums ist im Rahmen dieser Meldung nicht anzugeben. |