FAQ - Medientransparenz

Was ist bekanntzugeben, wenn die Bagatellgrenze überschritten wurde?

Bekanntzugeben sind – anders als im Fall der Meldung nach § 2 – der Name des Förderungsempfängers (Medieninhabers) und die Gesamthöhe der innerhalb des Quartals zugesagten Förderungen. Der Name des geförderten Mediums ist im Rahmen dieser Meldung nicht anzugeben.