FAQ - Medientransparenz

Was ist der Bezugszeitraum für Bekanntgaben nach § 4 MedKF-TG?

Die Bekanntgabepflicht bezieht sich auf Förderungen, die innerhalb eines Quartals zugesagt worden sind. Maßgeblich ist also die Zusage bzw. der Abschluss des Förderungsvertrages. Irrelevant ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Ausbezahlung der Fördergelder. Wird z.B. eine Förderung im März zugesagt, aber erst im Oktober ausbezahlt, ist sie für das erste Quartal zu melden.