FAQ - Medientransparenz

Sind Mutationen von periodischen Druckwerken (z.B. unterschiedliche Inhalte eines Teils eines Druckwerks je nach den Bezirken innerhalb eines Bundeslandes) zu berücksichtigen?

Nein. Mutationen eines Druckwerks in der Art eines eigenen Lokalteils einer Zeitung, der sich auf ein Bundesland, einen Bezirk oder eine Gemeinde bezieht, können grundsätzlich außer Acht gelassen werden. Sie müssen nicht zusätzlich bekannt geben, dass die Schaltung in einer Mutation – also z.B. im bundeslandbezogenen Teil einer Zeitung – erfolgt ist. Daher genügt beispielsweise die überregionale Angabe: „Weekend Magazin” oder „Tips”. Bei den Bezirksblättern ist nach Bundesländern zu differenzieren: z.B. „Bezirksblätter Niederösterreich” und „Bezirksblätter Burgenland”.

Bitte beachten Sie, dass die korrekte Bezeichnung des Mediums die Qualität der gemeldeten Daten stark verbessert. Zu diesem Zweck können Sie die der Webschnittstelle zugrunde liegende Medienliste mit den „offiziellen” Bezeichnungen hier herunterladen.