FAQ - Medientransparenz

Was muss ich als Name des Mediums angeben?

Bitte geben Sie den Namen des konkreten Druckwerkes, des Rundfunkprogramms oder der Website, nicht jedoch den Namen des Medieninhabers an.
Beachten Sie bitte, dass die korrekte Bezeichnung des Mediums die Qualität der gemeldeten Daten stark verbessert. Zu diesem Zweck können Sie die der Webschnittstelle zugrunde liegende Medienliste mit den „offiziellen“ Bezeichnungen hier herunterladen.

 Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Mediennamens folgende Leitlinien:

  • Bei periodischen Druckwerken ist der Name der Zeitschrift, Zeitung bzw. des sonstigen periodischen Druckwerks anzugeben, z.B. „Tiroler Tageszeitung“ oder „Salzburger Nachrichten“. Die Angabe eines Medieninhabers, eines Verlages, einer Werbeagentur, eines Vermarktungsunternehmens oder einer Produktionsgesellschaft ist unzulässig. Die korrekte Bezeichnung des Mediums ergibt sich in der Regel aus dem Impressum des Mediums oder aus dem Österreichischen Pressehandbuch. Bitte vermeiden Sie potenziell missverständliche Abkürzungen wie etwa „TT“ für „Tiroler Tageszeitung“. Geben Sie den Mediennamen möglichst konkret an und vermeiden Sie allgemeine Eingaben wie „Fernsehzeitschriften“ und dergleichen.
  • Bei Online-Werbeschaltungen ist der Domain-Name derjenigen Website zu melden, auf der die Schaltung veröffentlicht wird. Hierbei genügt die Angabe des Domain-Namens der Startseite, z.B. „www.oe24.at“, „www.google.at“ oder „www.herold.at“. Die Angabe einer Werbeform (z.B. „Bannerwerbung“ oder „Pre-Roll-Ads“) bzw. eines Werbeprodukts (z.B. „Google AdWords“ oder „Google Search“) ist unzulässig.
  • Bei Hörfunkprogrammen ist als Medienname der Name des Programms anzugeben, z.B. „Kronehit“ oder „Proton 104.6“. Geben Sie nicht die konkrete Sendung an, in deren Rahmen die Werbeschaltung erfolgt, wie z.B. „Wetter“ oder „Österreich Bild“. Regionalradios aus dem Programmbouquet des ORF sind beispielsweise als „ORF Radio Kärnten“ oder „ORF Radio Wien“ zu kennzeichnen.
  • Bei Fernsehprogrammen ist ebenfalls der Programmname zu melden, z.B. „ATV II“ oder „gotv“ und nicht die konkrete Sendung, in deren Rahmen die Werbeschaltung erfolgt. Die korrekten Bezeichnungen für die Fernsehprogramme des Österreichischen Rundfunks sind „ORF eins“, „ORF 2“ und „ORF III“. Findet die Werbeschaltung im Rahmen einer „regionalen Nachrichtensendung“ wie „Niederösterreich heute“ oder „Tirol heute“ statt, ist als Programmname „ORF 2“ anzugeben, da die sogenannten „Regionalausstiege“ kein eigenes Fernsehprogramm darstellen, sondern im Rahmen von „ORF 2“ ausgestrahlt werden.