FAQ - Medientransparenz

Welche Informationen muss meine Meldung enthalten?

Wenn Sie keine Leermeldung abgeben können, müssen Sie den Namen des jeweiligen periodischen Mediums, in dem innerhalb eines Quartals Veröffentlichungen vorgenommen wurden, sowie die Gesamthöhe des dafür vom Rechtsträger geleisteten Entgelts melden. Der Name des Medieninhabers ist irrelevant. Es geht allein um den Namen des einzelnen Mediums. Dabei ist jedes einzelne Medium getrennt auszuweisen.