FAQ - Medientransparenz

Was ist der Bezugszeitraum, wenn sich Werbeaufträge (in Printmedien, Radio, Fernsehen, Websites) über mehr als ein Quartal erstrecken?

In diesem Fall ist das Entgelt, das für den Werbeauftrag in seiner Gesamtheit geleistet wird, auf die einzelnen Quartale aufzuteilen. Diese Aufteilung hat nach dem Ausmaß des auf das jeweilige Quartal entfallenden Werbevolumens zu erfolgen. Das bekanntzugebende Entgelt richtet sich also beispielsweise danach, wie viele Inserate innerhalb eines Quartals veröffentlicht oder wie viele Werbespots innerhalb eines Quartals ausgestrahlt worden sind.

Diese Aufteilung gilt ungeachtet des Medientyps (Printmedien, Radio, Fernsehen, Websites), in dem die Veröffentlichung vorgenommen wurde. Auch eine Bannerwerbung im Internet wird demnach in diesem Zusammenhang als regelmäßig geschaltet betrachtet. Daher gilt auch hier der genannte Grundsatz.