FAQ - Medientransparenz

Was ist der Bezugszeitraum für die Bekanntgabe von Aufträgen?

Maßgeblich für die Bekanntgabe ist jenes Quartal, in dem der Werbeauftrag vom Medieninhaber durchgeführt wurde, d.h. jener Zeitpunkt, zu dem z.B. ein Inserat veröffentlicht oder ein Werbespot ausgestrahlt worden ist. Irrelevant ist, wann der Werbeauftrag erteilt oder bezahlt worden ist.