FAQ - Medientransparenz

Besteht eine Bekanntgabepflicht für Stellenanzeigen?

Nein. Stellenanzeigen in Form von Aufforderungen, sich für eine konkrete Stelle zu bewerben, sind grundsätzlich von der Bekanntgabepflicht ausgenommen.

Das gilt auch für Veröffentlichungen, die Bekanntmachungen von lediglich eingeschränktem öffentlichen Interesse darstellen. Dazu zählen etwa Bekanntmachungen, die auf die Möglichkeit der Teilnahme bei medizinischen Studien hinweisen, eine Liegenschaft zum Verkauf ausschreiben oder über die Bestellung einer bestimmten Person in eine Funktion (Geschäftsführer, Vorstand, Aufsichtsrat usw.) informieren. Auch Todesanzeigen, Beförderungen und Ernennungen sind als Bekanntmachungen von eingeschränktem öffentlichen Interesse zu qualifizieren.