FAQ - Medientransparenz

Gibt es Ausnahmen für die Meldepflicht von Aufträgen?

Ja. Die Bekanntgabepflicht besteht nicht für Aufträge, deren Zweck die Erfüllung einer bundes- oder landesgesetzlich geregelten oder sonst verwaltungsbehördlich oder gerichtlich angeordneten Veröffentlichungsverpflichtung oder deren Zweck die Veröffentlichung von Stellenangeboten, Ausschreibungen oder von mit diesen vergleichbaren Bekanntmachungen von eingeschränktem öffentlichen Interesse ist.

Die Erläuterungen zum MedKF-TG nennen als Beispiele für Bekanntmachungen von eingeschränktem Interesse Mitteilungen über Personalbestellungen, Beförderungen, Ernennungen oder Todesanzeigen.

Außerdem sind Schaltungen ausgenommen, die in einem periodischen Medium eines ausländischen Medieninhabers erscheinen und ausschließlich an ein ausländisches Zielpublikum gerichtet sind.