FAQ - Medientransparenz

Sind auch ausländische periodische Medien erfasst?

Ab 01.01.2015 unterliegen Veröffentlichungen, die an ein ausschließlich ausländisches Zielpublikum gerichtet sind und in einem von einem ausländischen Medieninhaber verbreiteten Druckwerk erscheinen, nicht der Meldepflicht. Dies gilt sowohl für Veröffentlichung in periodischen Druckwerken wie Zeitschriften als auch in periodischen elektronischen Medien wie Websites. Jeder Rechtsträger hat somit zu beurteilen, ob eine Veröffentlichung in einem ausländischen periodischen Medium sich ausschließlich an ein ausländisches Zielpublikum richtet.

Eine Veröffentlichung in einem ausländischen Medium, die sich auch (oder sogar überwiegend) an ein österreichisches Zielpublikum richtet, unterliegt weiterhin der Meldeverpflichtung. Abzustellen ist nicht darauf, ob sich das Medium als Ganzes auf ein ausländisches Zielpublikum richtet, sondern ob die konkrete Veröffentlichung (d.h. die Werbeschaltung) auf ein ausschließlich ausländisches Zielpublikum gerichtet ist.