FAQ - Medientransparenz

Sind Infoscreens (wie z.B. jene bei den Wiener Linien) von der Bekanntgabepflicht erfasst?

Ja.

Periodische elektronische Medien sind gemäß § 1 Abs. 1 Z 5a lit. c Mediengesetz auch „wiederkehrende elektronische Medien“ – definiert als Medien, die „wenigstens viermal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet“ werden. Die Inhalte der Infoscreens basieren auf regelmäßiger redaktioneller Tätigkeit und werden permanent aktualisiert bzw. geändert. Sämtliche Inhalte werden in vergleichbarer Gestaltung und jeweils gleichem Erscheinungsbild präsentiert und verbreitet. Infoscreens sind somit als periodische elektronische Medien zu qualifizieren.