FAQ - Medientransparenz

Wie sind Druckkostenbeiträge zu melden?

Druckkostenzuschüsse sind im Zweifel als entgeltliche Veröffentlichungen gemäß § 2 MedKF-TG zu melden.

Ein Druckkostenzuschuss wird gewöhnlich für eine Gegenleistung erbracht. Eine Meldepflicht entsteht, wenn diese Gegenleistung in Form einer Veröffentlichung erbracht wird. Der Rechtsträger übernimmt hierbei Kosten, die andernfalls vom Medieninhaber selbst zu tragen gewesen wären und erhält dafür auch eine Gegenleistung. Hierbei kann es keinen Unterschied machen, ob der Rechtsträger das Entgelt für die beauftragten Schaltungen direkt an den Medieninhaber leistet oder ob er dem Medieninhaber durch die Übernahme von Tätigkeiten (z.B. den Druck einer Zeitschrift) Kosten erspart.