FAQ - Medientransparenz

Welche Aufträge fallen konkret unter die Bekanntgabepflicht gemäß § 2 Abs. 1 MedKF-TG?

Aufträge für sämtliche Formen der Werbung, des Sponsoring und der Produktplatzierung in Fernseh- und Hörfunkprogrammen und in audiovisuellen Mediendiensten sowie Aufträge für Patronanzsendungen in privaten Hörfunkprogrammen, ferner Aufträge für Beiträge im Dienst der Öffentlichkeit in Fernseh- und Hörfunkprogrammen und audiovisuellen Mediendiensten und schließlich entgeltliche Veröffentlichungen in periodischen Druckwerken und periodischen elektronischen Medien sowie in Beilagen und Sondertiteln, die einem periodischen Druckwerk angefügt sind.

Beispiele für derartige Aufträge sind: Inserate in Zeitungen, Zeitschriften oder Magazinen sowie in Sonderbeilagen von Zeitungen, Zeitschriften oder Magazinen, Werbespots in Radio- und Fernsehprogrammen, Werbeschaltungen auf Insoscreens, Werbeschaltungen auf Websites, in elektronischen Newslettern, in Mobile-Apps, Massen-E-Mails oder auch rein informative Beiträge in Radio, Fernsehen, Internet oder in Zeitungen.