FAQ - Medientransparenz

Woher weiß ein Rechtsträger, dass er der Bekanntgabepflicht nach dem MedKF-TG unterliegt?

Grundsätzlich sind alle Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, meldepflichtig nach dem Medientransparenzgesetz. Der Rechnungshof führt eine Liste, auf der er sämtliche Rechtsträger verzeichnet, die nach seiner Ansicht seiner Kontrolle unterliegen. Diese Liste wird vom Rechnungshof alle sechs Monate an die KommAustria übermittelt. All jene Rechtsträger, die sich auf der Liste des Rechnungshofes befinden, werden von der KommAustria über ihre Bekanntgabepflichten nach dem MedKF-TG in Kenntnis gesetzt.

Die KommAustria übermittelt ihnen ein Erstinformationsschreiben, mit den Zugangsdaten zu Webschnittstelle sowie weiteren wesentlichen Informationen.

Im Falle einer Neugründung ist der Rechnungshof zu informieren. Bitte wenden Sie sich dazu an folgende E-Mail Adresse: datenbereinigung@rechnungshof.gv.at