FAQ - Medientransparenz
Frage: | Kann ich eine Meldung statt durch Benutzung der Webschnittstelle auch per Post oder per E-Mail an die KommAustria abgeben? |
Antwort: | Nein. Im Medientransparenzgesetz (MedKF-TG) ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Bekanntgabe zwingend „elektronisch im Wege einer Webschnittstelle“ erfolgen muss. Eine Meldung per Post oder per E-Mail ist daher nicht zulässig. Mit einer solchen Meldung können Sie der gesetzlichen Meldepflicht nicht entsprechen. |