FAQ - Medien

Darf ich meine Satellitenempfangsantenne überall aufstellen?

Gesetzliche Beschränkungen hinsichtlich der Montage bzw. Anbringung von Parabolantennen für den Satellitenempfang ergeben sich primär aus dem Mietrecht und dem Wohnungseigentumsgesetz, die jeweils unter gewissen Umständen eine Duldungspflicht hinsichtlich der Anbringung einer Satellitenantenne vorsehen.


Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Mieter in der Wahl der Empfangsart seiner Rundfunkprogramme nicht völlig frei ist - etwa dann, wenn z.B. ein Anschluss an eine schon bestehende Empfangseinrichtung - etwa ein Kabel-TV-Netz - möglich ist. In jedem Fall sind jedoch die besonderen Umstände des Einzelfalls zu betrachten, um das Vorliegen einer Duldungspflicht des Vermieters beurteilen zu können. Kriterien über das Vorliegen einer allfälligen Duldungspflicht des Vermieters normiert das Mietrechtsgesetz (MRG). Vergleichbare Kriterien für den Fall des Wohunungseigentums legt das Wohnungseigentumsgesetz fest.