FAQ - Medientransparenz

Wie hat ein Rechtsträger vorzugehen, wenn sich seine Postanschrift, E-Mail-Adresse, Bezeichnung (Name, Firma) oder das vertretungsbefugte Organ ändert?

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an folgende E-Mail-Adresse: datenbereinigung@rechnungshof.gv.at

Der Rechnungshof hat der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) eine halbjährlich zu aktualisierende Liste der ihm bekannten, seiner Kontrolle unterworfenen Rechtsträgern samt den für die Erfassung der Rechtsträger erforderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte Organe) zu übermitteln.

Da somit gesetzlich vorgesehen ist, dass die Kontaktdaten zentral beim Rechnungshof zu erfassen sind und dann an die KommAustria weitergeleitet werden, hat ein Rechtsträger, bei dem sich Änderungen bei der Postanschrift, der Bezeichnung (Name, Firma), der vertretungsbefugten Organe oder der offiziellen E-Mail-Adresse ergeben, diese Änderungen unverzüglich dem Rechnungshof mitzuteilen.

Der Rechnungshof wird die aktualisierten Informationen in die – der KommAustria halbjährlich zu übermittelnde – Liste aufnehmen. Bei dringenden Änderungen kann sich ein Rechtsträger auch direkt an die KommAustria wenden.