FAQ - Medientransparenz

Was muss ich tun, wenn ein Medienname in der Medienliste/Webschnittstelle noch nicht aufscheint?

Ist ein periodisches Medium noch nicht in der auf der Website abrufbaren Medienliste vorhanden, geben Sie dies bitte der RTR-GmbH bekannt. Bitte wenden Sie sich dazu an folgende E-Mail Adresse: medientransparenz@rtr.at


Bitte beachten Sie bei der Bekanntgabe neuer Medien folgende Richtlinien:

  • Es muss sich bei dem neu einzutragenden Medium um ein Druckwerk (Zeitung, Zeitschrift, Magazin), ein Rundfunkprogramm (Fernsehen oder Radio), eine Website, einen elektronischen Newsletter, eine Smartphone-App oder um ein sonstiges bestehendes Medium handeln.
  • Es muss sich um ein periodisches Medium handeln, d.h. es muss mindestens vier Mal im Jahr erscheinen.

Nach einer Überprüfung erfolgt gegebenenfalls die Aufnahme des Mediums in die Medienliste sowie in die Webschnittstelle der KommAustria.