FAQ - Medientransparenz

Was muss ich melden, wenn ich einen Vermarkter beauftragt habe, der mehrere Aufträge an mehrere periodische Medien erteilt hat und ich nicht weiß, wie sich der von mir geleistete Gesamtbetrag auf die einzelnen Medien aufteilt (z.B. Regionalmedien Austria AG – RMA; Radiomarketing Service Austria – RMS)?

Das Gesetz verpflichtet Sie ausdrücklich dazu, das konkrete einzelne Medium, in dem Werbeaufträge durchgeführt werden, bekanntzugeben (sofern dafür ein Betrag von mehr als 5.000,- Euro innerhalb eines Quartals aufgewendet worden ist).

Haben Sie also Werbeaufträge über sog. Vermarkter, wie z.B. die „Regionalmedien Austria AG” oder die „Radiomarketing Service Austria” gebucht, müssen Sie vom jeweiligen Vermarkter genaue Angaben darüber verlangen, wie sich der geleistete Gesamtbetrag auf die jeweils erfassten periodischen Medien aufteilt. Die Angabe des Vermarkters als „Name des Mediums” ist unzulässig.