FAQ - Medientransparenz

Welche Daten betrifft die Meldung gemäß § 4 MedKF-TG?

Die Bekanntgabepflicht nach § 4 Abs. 1 MedKF-TG bezieht sich auf Förderungen an Medieninhaber eines periodischen Mediums. Es geht im weitesten Sinne um Fälle, in denen ein Rechtsträger Gelder an einen Medieninhaber auszahlt, denen keine unmittelbare Gegenleistung des Medieninhabers (z.B. Inserate, Werbeschaltungen) gegenübersteht. Bekanntzugeben sind – anders als im Fall einer Meldung nach § 2 – der Name des Förderungsempfängers(!) und die Höhe der zugesagten Förderung.