FAQ - Medientransparenz

Ist jede Website/Homepage als elektronisches periodisches Medium zu qualifizieren, sodass jede Veröffentlichung/Werbemaßnahme im Internet unter die Bekanntgabepflicht fällt?

Ja. Websites stellen grundsätzlich periodische elektronische Medien dar. Entgeltliche Veröffentlichungen auf Websites unterliegen somit der Meldeverpflichtung.

Nicht der Bekanntgabepflicht unterliegt jedoch die Entgeltleistung für eine Domain-Registrierung (bei nic.at) oder die Erstellungskosten einer Website bei einer Medienagentur. In all diesen Fällen mangelt es an der Veröffentlichung einer Werbeschaltung.