FAQ - Medientransparenz

Wann werden die gemeldeten Daten veröffentlicht?

Nach dem Gesetz hat die Veröffentlichung der gemeldeten Daten bei Vorliegen sämtlicher Bekanntgaben, spätestens aber am 15. März (4. Quartal), 15. Juni (1. Quartal), 15. September (2. Quartal) und 15. Dezember (3. Quartal) zu erfolgen.

Beispiel: Die Meldephase für das 4. Quartal findet von 1. Jänner bis 15. Jänner statt. Denjenigen Rechtsträgern, die nach Ablauf der Frist noch keine Meldung/en veranlasst haben, wird eine vierwöchige Nachfrist gesetzt. Spätestens am 15. März – nach Verstreichen der Nachfrist – erfolgt die Veröffentlichung der gemeldeten Daten.