FAQ - Medientransparenz
Frage: | Was wird mit der Statusliste („Ampelliste”) veröffentlicht? |
Antwort: | Die KommAustria muss auf der Website in farblich eindeutig unterscheidbarer Weise (daher: „Ampelliste”) ausweisen, welche Rechtsträger ihren Bekanntgabepflichten fristgerecht nachgekommen sind und welche dies nicht getan haben. |