FAQ - Medientransparenz

Was wird mit der Statusliste („Ampelliste”) veröffentlicht?

Die KommAustria muss auf der Website in farblich eindeutig unterscheidbarer Weise (daher: „Ampelliste”) ausweisen, welche Rechtsträger ihren Bekanntgabepflichten fristgerecht nachgekommen sind und welche dies nicht getan haben.