RTR-GmbH: Konsultationen nach § 128 TKG 2003

Stellungnahme
Thema:Öffentliche Konsultation der RTR-GmbH zum Entwurf einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH über Verpflichtungen von Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste im Zusammenhang mit Mindestsicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung von 5G-Netzen sowie mit Informationspflichten bei Sicherheitsvorfällen (Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020 – TK-NSiV 2020)
Datum:09. 06. 2020

Die Regulierungsbehörde (RTR-GmbH) führte eine Konsultation zum Entwurf einer Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH über Verpflichtungen von Betreibern elektronischer Kommunikationsnetze und Anbietern elektronischer Kommunikationsdienste im Zusammenhang mit Mindestsicherheitsmaßnahmen unter Berücksichtigung von 5G-Netzen sowie mit Informationspflichten bei Sicherheitsvorfällen (Telekom-Netzsicherheitsverordnung 2020 – TK-NSiV 2020) durch. Insgesamt langten neun Stellungnahmen folgender Unternehmen und Organisationen ein:

  • A1 Telekom Austria AG
  • Bundesarbeitskammer
  • Huawei Technologies Austria GmbH
  • Hutchison Drei Austria GmbH
  • Internet Service Providers Austria
  • Nokia Solutions and Networks Österreich GmbH
  • T-Mobile Austria GmbH
  • Wirtschaftskammer Österreich
  • ZTE Austria GmbH

Die einzelnen Stellungnahmen jener Teilnehmer, die einer Veröffentlichung zugestimmt haben, stehen zum Download zur Verfügung.

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